Bootsführerschein
Es gibt verschiedene Arten von Bootsführerscheinen. Der Club Nautique „L’Eau-Reine“ und die Bateau École Philippe (Agrément bateau N° 67004) bieten Ihnen einen Überblick, um Ihnen bei der Wahl des Bootsführerscheins zu helfen, der Ihren Bedürfnissen und Ihrem Fahrtgebiet entspricht.
Der Bootsführerschein ist Pflicht, um ein Sportboot zu führen, wenn es einen Motor mit einer Leistung von mehr als 4,5 Kilowatt (6,11 PS) besitzt, sei es für Fluss- oder Seeschifffahrt. Der Bootsführerschein berechtigt auch zur Benutzung eines UKW-Geräts in den französischen Hoheitsgewässern. Der Sportbootführerschein gilt nicht nur für Motorboote. Das Steuern eines Jet-Skis oder von Wassermotorrädern erfordert einen Küstenführerschein.
Der „Sportbootführerschein“ kann ab 16 Jahren (bzw. ab 18 Jahren bei Erweiterungen) von jeder Person mit französischer Staatsangehörigkeit erworben werden, die die Bedingungen der körperlichen Eignung erfüllt (Seh- und Hörvermögen….).
Inhaber des „Seeführerscheins“ können von der praktischen Prüfung des „Flussführerscheins“ befreit werden und umgekehrt.
Zur Erinnerung: Ein Führerschein ist nicht erforderlich, um ein Segelboot zu steuern.
WICHTIG ZU WISSEN:
Die Prüfung für den Bootsführerschein ist nur theoretisch in Form einer elektronischen Multiple-Choice-Frage (MCQ). Die Bestätigung der Praxis erfolgt im Laufe der Ausbildung direkt durch Ihren Fahrlehrer im Lernheft.
Wie bei einem Auto kann der Bootsführerschein ausgesetzt oder sogar entzogen werden, wenn Sie unter Alkoholeinfluss fahren, zu schnell fahren, die Vorschriften nicht einhalten oder schwere Fehler machen. Wird der Führerschein entzogen, kann er erst nach drei Jahren erneut beantragt werden .
Hafenmeisterei Pauline
Yachthafen von Sarreguemines
Straße Colonel Cazal
F-57200 Sarreguemines
+33 (0)3 87 95 66 99